Mangel trotz bestandener Frostprüfung? (Rechtliche Beurteilung)

Abplatzungen über gesunden, oberflächennahen Gesteinskörnern?

Die Mängelbeurteilung erfolgt nach Rechtsregeln und nicht nach Technikregeln. Zugrunde gelegt wird der Bauvertrag, den der Besteller mit dem Werkunternehmer abschließt. Auch wenn der Werkunternehmer die bemängelten Treppenstufen als Betonfertigteile von einem Fertigteilwerk auf der Grundlage eines Kaufvertrags nach § 651, § 433 BGB bezieht, erfolgt die Erstellung der Treppenanlage vor dem Haus auf der Grundlage eines Werkvertrags (§§ 631ff. BGB, wenn nicht ein VOB/B-Bauvertrag durch rechtswirksame Einbeziehung der VOB/B geschlossen worden ist).

Die Mangelfreiheitsregeln enthält § 633 BGB für...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2014 Rechtliche Beurteilung

Elementdecken. Rostflecken, Gummiabrieb, Poren –

Angesprochen ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Rohbauunternehmer und dem Fertigteilwerk, das die Elementdecken herstellt und liefert. Diese Beziehung ist nach § 651 BGB nicht als Werkvertrag,...

mehr
Ausgabe 02/2014 Rechtliche Beurteilung

Unterschiedliche Festigkeitsergebnisse im Lieferwerk und auf der Baustelle, insbesondere bei F5/F6 Betonen – Wer haftet?

Der Vertrag des Frischbetonwerks mit dem Rohbauunternehmer über die Lieferung von qualifiziert beschriebenem Beton wickelt sich nach Kaufrecht ab (§ 651 BGB). Die Sachmangelfreiheit beurteilt sich...

mehr