Abplatzungen über gesunden, oberflächennahen Gesteinskörnern?
Die Mängelbeurteilung erfolgt nach Rechtsregeln und nicht nach Technikregeln. Zugrunde gelegt wird der Bauvertrag, den der Besteller mit dem Werkunternehmer abschließt. Auch wenn der Werkunternehmer die bemängelten Treppenstufen als Betonfertigteile von einem Fertigteilwerk auf der Grundlage eines Kaufvertrags nach § 651, § 433 BGB bezieht, erfolgt die Erstellung der Treppenanlage vor dem Haus auf der Grundlage eines Werkvertrags (§§ 631ff. BGB, wenn nicht ein VOB/B-Bauvertrag durch rechtswirksame Einbeziehung der VOB/B geschlossen worden ist).
Die Mangelfreiheitsregeln enthält § 633 BGB für...