Wie sich der Betonbauteilelieferant gegen VOB-Regelungen ­behauptet

Vom Kaufvertrag zum Werkvertrag?

Der Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Baufertigteilen ist ein sogenannter Werklieferungsvertrag im Sinne des § 651 BGB. Für Werklieferungsverträge gilt wiederum nach der gesetzlichen Verweisung Kaufrecht, während die VOB/B ein Regelwerk für Bauverträge ist, also Werkverträge. Der Unterschied von Kauf- und Werkvertrag ist bedeutend: Er spiegelt sich wider in verschiedenen Gewährleistungsfristen (deren Beginn, Dauer und ggf. Ausschluss) und Mängelrechten, unter anderem bei der Wahl der Nacherfüllung, Mitwirkungspflichten, unterschiedlichen Kündigungs- und...

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