Geregelter Brandschutz in der Zulassung
Bei Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 60 m werden gemäß Musterhochhausrichtlinie nichtbrennbare Produkte in der Fassade gefordert. Maßgebend für die Brennbarkeit eines Bauprodukts ist die Brandlast, die als Energie freigesetzt wird. Das tragende Wärmedämmelement Schöck Isokorb darf bei nichtbrennbaren Fassaden eingesetzt werden. Dies ist gutachterlich seitens der MFPA Leipzig aufgrund der hohen Feuerwiderstandsdauer mit REI120 und der „Einkapselung“ durch Brandschutzplatten nachgewiesen.
Ein Brandlastvergleich, bei dem die Brandlast mit anderen Bauprodukten verglichen wurde, hat bestätigt, dass die Brandlast von Fensterrahmen beziehungsweise EPDM-Abdichtungen bei Glas um ein Vielfaches höher ist als bei Balkonen oder Laubengängen mit Schöck Isokorb. Als Referenzfassade wurden
100 m² WDVS an Hochhäusern mit Fenstern, Türen und Balkonen verglichen.
Geregelter Brandschutz in der Zulassung
Wenn planerischer oder baurechtlicher Brandschutz vorgeschrieben wird, dann muss Schöck Isokorb mit Brandschutzausführung, das heißt mit Brandschutzplatten, geplant werden. Die Brandschutzvariante erfüllt alle baurechtlichen Anforderungen und kann als Brandriegel eingesetzt werden. Um eine Feuerwiderstandsdauer von 120 Min. zu erreichen, wurde das Produkt innerhalb von Zulassungsversuchen mehrfach raumabschließend getestet. Die Brandschutzplatten gewährleisten, dass die tragenden Komponenten, zum Beispiel Zug- und Querkraftstäbe und Betondrucklager, innerhalb der geplanten Dauer ausreichend vor Feuer geschützt sind und ihrer Tragwirkung nachkommen (Kriterium „R“) und die Hitzeabschirmung (Kriterium „I“) gewährleistet ist. Seitliche Quellbänder oder ein Überstand der oberen Brandschutzplatten sorgen dafür, dass im Fall einer klaffenden Fuge (Spaltentstehung), die Rauchdichtigkeit gegeben ist (Kriterium „E“). Dieser Brandschutz ermöglicht den Einsatz des tragenden Wärmedämmelements von Schöck bei Flucht- und Rettungswegen.
Einsatz bei nichtbrennbaren Fassaden
Alle tragenden Komponenten von Schöck Isokorb bestehen aus nichtbrennbaren Materialien. Die Brandlast resultiert im Wesentlichen aus dem Neopor des Dämmkörpers. Die Hochhausrichtlinie besagt in Abschnitt 3.4 für Außenwände, dass gewisse Bauprodukte in der Außenwand, wie zum Beispiel Fensterprofile, Dichtungen und so weiter von der Nichtbrennbarkeit befreit sind. Das heißt, sie dürfen, wie der Dämmkörper von Isokorb, aus normalentflammbaren Materialien bestehen, sofern die Randbedingungen hinsichtlich der Brandlast eingehalten sind. Schöck Isokorb erfüllt diese Randbedingungen.