Das neue DBV-Merkblatt „Frischbetonverbundsysteme“ – ein Baustein für eine geregelte Bauart

Die abdichtende Wirkung der Bauart „Frischbetonverbundsystem“ beruht auf dem flächigen hinterlaufsicheren Verbund von Frisch-betonverbundbahnen mit dem frischen WU-Beton. Zur Bauart FBVS gehören die WU-Betonkonstruktion, die FBV-Bahnen und das FBV-Systemzubehör.

Bislang gibt es kein geschlossenes Regelwerk für FBVS, welches sich zu einer anerkannten Regel der Technik (aRdT) entwickeln konnte. Die Verwendungssicherheit eines FBVS ist für die am Bau Beteiligten somit bisher nicht ohne Weiteres gegeben. Ziel des neuen DBV-Merkblatts „Frischbetonverbundsysteme“ [1] ist es, diese Regelwerkslücke zu schließen. Dabei wurden bisher in der Praxis gesammelte Erfahrungen bei der Verwendung von FBVS und Forschungsergebnisse berücksichtigt [2,3,4]. Das Merkblatt enthält die notwendigen Definitionen sowie Festlegungen und Empfehlungen zur Prüfung, Planung und Ausführung von FBVS. Für die Bauart wird ein sog. „allgemeiner Anwendbarkeitsnachweis (aA-FBVS)“ definiert, für den Nachweise und Prüfungen zur Einordnung in drei Leistungsklassen zu erbringen sind (abhängig vom maximalen Bemessungswasserdruck 3 m, 10 m, 20 m). Neben 22 obligatorischen Grundprüfungen werden noch 7 optionale Leistungsmerkmale mit Prüfungen vorgeschlagen.

References /Literatur
 [1] DBV-Merkblatt: Frischbetonverbundsysteme (FBVS) - in Vorbereitung:
- Teil A: Allgemeine Festlegungen zu Planung und Bauausführung,
- Teil B: Leistungsklassen, Prüfungen und Qualitätssicherung
[2] DBV-Heft 44: Frischbetonverbundsysteme (FBV-Systeme) - Sachstand und Handlungsempfehl-ungen. - Fassung Oktober 2018.
[3] Bauwerksabdichtung mit Frischbetonverbund-
folie - Grundlagen zur Erstellung eines Regelwerks für eine innovative Bauart. Abschluss-bericht Forschungsinitiative Zukunft Bau,
Band F 3183. Fraunhofer IRB Verlag, 2020.
[4] Freimann, Th.; Heinlein, U.: Planung und Anwendung der Frischbetonverbundsysteme bei
wasserundurchlässigen Baukonstruktionen aus Beton.  - In: Betonkalender 2023,
Band 1, S. 155-184.
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