Das neue DBV-Merkblatt „Frischbetonverbundsysteme“ – ein Baustein für eine geregelte Bauart
Die abdichtende Wirkung der Bauart „Frischbetonverbundsystem“ beruht auf dem flächigen hinterlaufsicheren Verbund von Frisch-betonverbundbahnen mit dem frischen WU-Beton. Zur Bauart FBVS gehören die WU-Betonkonstruktion, die FBV-Bahnen und das FBV-Systemzubehör.
Bislang gibt es kein geschlossenes Regelwerk für FBVS, welches sich zu einer anerkannten Regel der Technik (aRdT) entwickeln konnte. Die Verwendungssicherheit eines FBVS ist für die am Bau Beteiligten somit bisher nicht ohne Weiteres gegeben. Ziel des neuen DBV-Merkblatts „Frischbetonverbundsysteme“ [1] ist es, diese Regelwerkslücke zu schließen. Dabei wurden bisher in der Praxis gesammelte Erfahrungen bei der Verwendung von FBVS und Forschungsergebnisse berücksichtigt [2,3,4]. Das Merkblatt enthält die notwendigen Definitionen sowie Festlegungen und Empfehlungen zur Prüfung, Planung und Ausführung von FBVS. Für die Bauart wird ein sog. „allgemeiner Anwendbarkeitsnachweis (aA-FBVS)“ definiert, für den Nachweise und Prüfungen zur Einordnung in drei Leistungsklassen zu erbringen sind (abhängig vom maximalen Bemessungswasserdruck 3 m, 10 m, 20 m). Neben 22 obligatorischen Grundprüfungen werden noch 7 optionale Leistungsmerkmale mit Prüfungen vorgeschlagen.
folie - Grundlagen zur Erstellung eines Regelwerks für eine innovative Bauart. Abschluss-bericht Forschungsinitiative Zukunft Bau,
Band F 3183. Fraunhofer IRB Verlag, 2020.
wasserundurchlässigen Baukonstruktionen aus Beton. - In: Betonkalender 2023,
Band 1, S. 155-184.