Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken nach dem System der Expositionswiderstandsklassen
Der DAfStb formulierte 2021 in einem Grundsatzbeschluss das Ziel, dass bis spätestens 2045 die Klimaneutralität der Betonbauweise zu erreichen ist. Die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses werden in einer Roadmap des DAfStb zusammengefasst (s. https://www.dafstb.de/nachhaltigkeit.html). Der Entwurf dieser Richtlinie wird aktuell im DAfStb-Unterausschuss „Dauerhaftigkeit von Betonbauteilen“, basierend auf einem vom DAfStb-Unterausschuss im Jahr 2023 fertiggestellten und einstimmig verabschiedeten Konzept, erarbeitet. Der neue EC 2 enthält sogenannte Expositionswiderstandsklassen (ERC) hinsichtlich carbonatisierungs- und chloridinduzierter Bewehrungskorrosion. Dabei werden Betone durch eine Performance-Prüfung in eine ERC eingeordnet (vergleichbar einer Einordnung eines Betons durch eine Druckfestigkeitsprüfung in eine Druckfestigkeitsklasse). In Abhängigkeit der ERC, der Expositionsklasse, der Nutzungsdauer (50 Jahre und 100 Jahre) sowie der Nachbehandlung wird dann die Betondeckung festgelegt. Die ERC-Richtlinie des DAfStb greift das performancebasierte ERC-Konzept des EC2 in einem ersten Schritt für die überwiegend im Hochbau vorkommenden Expositionsklassen XC1 bis XC4 und XD1/XS1 auf (rd. 80 % des heutigen Betonmarktes) und erweitert dieses in Anlehnung an weitere europäische Normen bzw. deren aktuellen Entwürfe (z.B. prEN 206-100) und nationale Regelungen (die komplette neue DIN 1045-Normenreihe, BAW Merkblatt MDCC). Im Gegensatz zu den Regelungen des zukünftigen EC 2 werden in der ERC-Richtlinie die ERC-Widerstandsklassen auf eine überschaubare, praxisrelevante Anzahl reduziert. Die im Hochbau ebenfalls relevanten Expositionsklassen XF1 und XA1 werden durch deskriptive Elemente in den Kontext der ERC-Richtlinie miteingebunden. Die neue ERC-Richtlinie kann alternativ zu den deskriptiven Anforderungen der neuen Normengeneration DIN 1045 verwendet werden. Wenn der Planer sich für das ERC-Konzept entscheidet, gilt dieses im kompletten Planungs- und Bauprozess für die jeweilige Aufgabenstellung (Bauteil/e oder gesamtes Bauvorhaben).