Bauteile aus Fertigteilhohlplatten
Die Arbeiten an der DAfStb-Richtlinie für Fertigteilhohlplatten [1] haben im November 2017 begonnen. Die Richtlinie soll aus zwei Teilen bestehen:
Teil 1: Stahlbetonhohlplatten
Teil 2: Spannbetonhohlplatten
Für die Verwendung von Spannbetonhohlplatten gab es in Deutschland bislang allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen [2] mit Bestimmungen für Entwurf und Bemessung, Ausführung, Prüfung und Überwachung. Die Zulassungen verwiesen insbesondere auf die Normen DIN EN 1992-1-1 [3, 4] und auf die harmonisierte Produktnorm (hEN) DIN EN 1168 [5]. Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 [6] werden für Spannbetonhohlplatten keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt.
Im Zuge der Erarbeitung der DAfStb-Richtlinie musste daher überprüft werden, ob und inwieweit Bemessung, Prüfung und Überwachung in Deutschland – wie in allen anderen europäischen Ländern – ausschließlich auf Basis von DIN EN 1168 erfolgen kann. Als Arbeits- und Ausgangsdokumente dienten neben den Zulassungen [2] und der Produktnorm DIN EN 1168 [5] insbesondere die Industrierichtlinie zu „Spannbeton-Fertigdecken“ [7]. Als Neuerung enthält die DAfStb-Richtlinie Regelungen zur biegeweichen Lagerung, die auf [8] sowie [9] und [10] basieren. Die Arbeiten an der DAfStb-Richtlinie sollen 2020 abgeschlossen sein.
„Verwendung von Spannbetonhohlplatten nach DIN EN 1168 und DIN EN 1992-1-1“.
Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau.
Spannbeton-Fertigdecken e.V. und Forschungsgesellschaft VMM Spannbetonplatten GbR, 2018 (erste Fassung 2016).
Lagerung. Dissertation, Lehrstuhl und Institut für Massivbau, RWTH Aachen, 2010.
Spannbeton-Fertigdecken bei biegeweicher Lagerung. Gutachten G11-23,
H+P Ingenieure GmbH & Co. KG, Aachen, 21.06.2011.
H+P Ingenieure GmbH & Co. KG, Aachen, 09.07.2014.